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VALOREM
Immobilienbewertung

Immobiliengutachten mit Ortsbesichtigung. Deutschlandweit.

Valorem Immobilienbewertung erstellt fundierte Immobiliengutachten nach anerkannten Standards der Immobilienwertermittlung.

Gutachten anfragen

Auswertung der Objektunterlagen am Besprechungstisch: Grundriss und Dokumente werden für die Erstellung eines Immobiliengutachtens gemeinsam durchgegangen.
Auswertung der Objektunterlagen
Auf einen Blick
Besichtigung vor OrtGutachterliche Verantwortung: nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige
Deutschlandweit tätigMethodik nach ImmoWertV und aktueller BFH-Rechtsprechung

Sachverständige für Immobilienbewertung – bundesweit vor Ort

Valorem Immobilienbewertung ist ein deutschlandweit tätiges Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Wir erstellen Gutachten für private und gewerbliche Immobilieneigentümer, Steuerberater und Investoren. In der Regel wird das Objekt von einem qualifizierten Sachverständigen persönlich in Augenschein genommen, dokumentiert und individuell bewertet. Die gutachterliche Verantwortung liegt bei unseren nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen.

Besprechung einer Deutschlandkarte mit regionalen Immobilienpreisen: Die Marktkenntnis der jeweiligen Region fließt in jedes Immobiliengutachten ein.
Regionale Marktdaten als Bewertungsgrundlage

Unsere Gutachten

Restnutzungsdauergutachten

Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer von Gebäuden nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG – zur Geltendmachung einer kürzeren Nutzungsdauer bei der Gebäude-AfA. Erstellt nach den Vorgaben der ImmoWertV und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, in der Regel auf Grundlage einer dokumentierten Ortsbesichtigung mit individueller Objekteinschätzung.

Kaufpreisaufteilung

Gutachterliche Aufteilung des Kaufpreises in Boden- und Gebäudewertanteil als Grundlage der AfA-Bemessung. Sachverständig hergeleitet und nachvollziehbar dokumentiert – als fundierte Alternative zur schematischen Arbeitshilfe der Finanzverwaltung.

Verkehrswertgutachten

Vollgutachten zum Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB und ImmoWertV – für Kauf und Verkauf, Erbschaft und Schenkung, Vermögensauseinandersetzung oder steuerliche Zwecke. Mit vollständiger Herleitung, Ortsbesichtigung und Fotodokumentation.

Kurzgutachten zur Immobilienbewertung

Kompakte gutachterliche Werteinschätzung für Anlässe, die kein Vollgutachten erfordern – etwa zur Kauf- oder Verkaufsvorbereitung oder internen Entscheidungsfindung. Auch beim Kurzgutachten ist die Besichtigung des Objekts der Regelfall.

Unser Anspruch: Gutachten, die jeder Prüfung standhalten

Qualität ist bei Valorem kein Versprechen, sondern ein dokumentierter Prozess. Diese Standards gelten für jedes einzelne Gutachten:

Besichtigung als Regelfall

Wir empfehlen stets eine Vor-Ort-Besichtigung. Reine Online- oder Ferngutachten erstellen wir grundsätzlich nicht.

Qualifizierte Besichtigung, zertifizierte Verantwortung

Die Besichtigungen führen qualifizierte Sachverständige durch. Die gutachterliche Gesamtverantwortung trägt stets ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger.

Ein fertiggestelltes Immobiliengutachten wird auf dem Schreibtisch mit einem Stempel abgezeichnet – sinnbildlich für die Qualitätssicherung nach dem Vier-Augen-Prinzip vor der Auslieferung.
Freigabe eines Gutachtens nach der fachlichen Zweitprüfung

Rechtskonforme Methodik

Unsere Gutachten folgen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Nutzungsdauer von Gebäuden (u. a. BFH, Urteil vom 23.01.2024 – IX R 14/23; BFH, Urteil vom 28.07.2021 – IX R 25/19). Modellrechnung und individuelle Objekteinschätzung werden stets kombiniert.

Vier-Augen-Prinzip

Kein Gutachten verlässt unser Haus ohne fachliche Zweitprüfung.

Nachvollziehbarkeit

Jede Herleitung ist transparent dokumentiert und für Dritte – Steuerberater, Finanzverwaltung, Gerichte – prüfbar.

Unsere Standorte – vor Ort in ganz Deutschland

Valorem ist mit Sachverständigen an Standorten in ganz Deutschland vertreten. So stellen wir sicher, dass jedes Objekt – vom Einfamilienhaus im Allgäu bis zum Mehrfamilienhaus an der Nordsee – persönlich besichtigt wird. Kurze Wege, regionale Marktkenntnis, einheitliche Qualitätsstandards.

KielRostockHamburgWilhelmshavenBerlinBielefeldDortmundKrefeldLeipzigDresdenBad KreuznachNürnbergKarlsruheStuttgartFreiburgMünchenKempten (Allgäu)
Standorte:
  • Kiel
  • Rostock
  • Hamburg
  • Wilhelmshaven
  • Berlin
  • Bielefeld
  • Dortmund
  • Krefeld
  • Leipzig
  • Dresden
  • Bad Kreuznach
  • Nürnberg
  • Karlsruhe
  • Stuttgart
  • Freiburg
  • München
  • Kempten (Allgäu)

Häufige Fragen

Wie läuft die Bewertung konkret ab?

In drei Schritten: Sie nehmen telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf, wir vereinbaren einen Ortstermin, und auf Grundlage des Ortsterminprotokolls sowie der Objektunterlagen erstellen wir das Gutachten. Die Ortsbesichtigung ist dabei der Regelfall und wird von uns ausdrücklich empfohlen; reine Online- oder Ferngutachten erstellen wir grundsätzlich nicht.

Wer führt die Besichtigung durch?

Ein qualifizierter Sachverständiger – in der Regel aus der Region des Objekts – häufig auch unsere DIN EN ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen höchstpersönlich.

Welche Qualifikation haben die Sachverständigen?

Die gutachterliche Gesamtverantwortung liegt stets bei einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Die Zertifizierung erfolgt über DIAZert und EUcert, die beide nach dieser Norm akkreditiert sind. Hinzu kommen die Qualifikationen International Appraiser (DIA) und Recognised European Valuer (REV) der TEGoVA sowie seit 2018 die Mitgliedschaft im Bund Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF).

Werden die Gutachten vom Finanzamt anerkannt?

Unsere Gutachten sind methodisch auf die Anforderungen der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ausgelegt (u. a. BFH IX R 14/23). Sie enthalten eine individuelle Objekteinschätzung auf Basis der Ortsbesichtigung – selbst obwohl die Rechtsprechung dies aktuell nicht verlangt. Bei Rückfragen der Finanzverwaltung unterstützen wir Sie und Ihren Steuerberater.

In welchen Regionen ist Valorem tätig?

Deutschlandweit. Unsere Sachverständigen decken alle Bundesländer ab.

Wie läuft eine Anfrage ab?

Sie senden uns über das Kontaktformular die Eckdaten Ihres Objekts. Wir melden uns innerhalb von 5 Werktagen mit einer Ersteinschätzung und einem Angebot.

Was kostet ein Gutachten?

Das Honorar richtet sich nach Objektart und Aufwand. Sie erhalten vor Beauftragung ein verbindliches Angebot – ohne versteckte Kosten.

Wie lange dauert die Erstellung?

In der Regel 2–3 Wochen ab Besichtigungstermin.

Gutachten mit Besichtigung anfragen

Beschreiben Sie uns kurz Ihr Objekt und Ihr Anliegen. Wir melden uns mit einer Ersteinschätzung.

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